Wechselwirkungen zwischen dem Arbeits-und Sozialrecht der EG und Österreichs

In bezug auf die Gleichbehandlung bei Ausübung der Beschäftigung erscheint § 21 Arbeiterkammergesetz, der das passive Wahlrecht zur Arbeiterkammer auf Inländer beschränkt, angesichts des EuGH-Urteils v.4.7.1991 (Rs.213/90 - ASTI - Slg.1991, I-3507) EG-rechtswidrig: Der EuGH hatte erkannt, dass natio...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäisches Arbeits- und Sozialrecht (4 (1996) Nr.1 S.7-9)
VerfasserIn: Egger, Johann
Ort / Verlag / Datum:01.01.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:341.176 EU
351.83 Arbeitsrecht
061.1:331(094.5) Arbeiterkammergesetz
341.176 EUGH
342.8 Wahlrecht
3-054.6 Ausländer
Region:Europa
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