Anrechnung einer rechtsberuflichen Tätigkeit bei der Arbeiterkammer : VfGH B 1962/94 v.11.10.1995

Die Rechtsauffassung, dass die Kammer für Arbeiter und Angestellte ihrem Wesen nach keine Verwaltungsbehörde im Sinne des § 2 Abs.1 RAO und deshalb einem Antrag auf Anrechnung einer rechtsberuflichen Tätigkeit bei der Arbeiterkammer auf die praktische Verwendung zur Erlangung der Rechtsanwaltschaft...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.02.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.965 Rechtsanwaltsordnung
377 Berufsausbildung
061.1:331 AK
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.965 Rechtsanwaltsordnung Dokument Nr. A-864958 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage