Arbeitgeber muss das Blaumachen beweisen : EuGH wieder zu Paletta

Ein Arbeitgeber darf einem "kranken" Beschäftigten den Lohn nur kürzen, wenn er mit Sicherheit nachweisen kann, dass der Mitarbeiter eigentlich gesund ist. Diese Auffassung vertrat gestern vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg der zuständige Generalanwalt Cosmas in dem deuts...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Handelsblatt
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 31.01.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.216 Lohnfortzahlung
331.817 Krankenstand
368.42 Krankenversicherung (SV)
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
Deutschland
Italien
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ein Arbeitgeber darf einem "kranken" Beschäftigten den Lohn nur kürzen, wenn er mit Sicherheit nachweisen kann, dass der Mitarbeiter eigentlich gesund ist. Diese Auffassung vertrat gestern vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg der zuständige Generalanwalt Cosmas in dem deutschen Vorabentscheidungsersuchen "Paletta II".
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog