Arbeitgeber muss das Blaumachen beweisen : EuGH wieder zu Paletta
Ein Arbeitgeber darf einem "kranken" Beschäftigten den Lohn nur kürzen, wenn er mit Sicherheit nachweisen kann, dass der Mitarbeiter eigentlich gesund ist. Diese Auffassung vertrat gestern vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg der zuständige Generalanwalt Cosmas in dem deuts...
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Veröffentlicht in: | Handelsblatt |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 31.01.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.216 Lohnfortzahlung
331.817 Krankenstand 368.42 Krankenversicherung (SV) 34.038 Rechtsprechung |
Region: | EU
Deutschland Italien |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ein Arbeitgeber darf einem "kranken" Beschäftigten den Lohn nur kürzen, wenn er mit Sicherheit nachweisen kann, dass der Mitarbeiter eigentlich gesund ist. Diese Auffassung vertrat gestern vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg der zuständige Generalanwalt Cosmas in dem deutschen Vorabentscheidungsersuchen "Paletta II". |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |