Arbeitgeber muss das Blaumachen beweisen : EuGH wieder zu Paletta

Ein Arbeitgeber darf einem "kranken" Beschäftigten den Lohn nur kürzen, wenn er mit Sicherheit nachweisen kann, dass der Mitarbeiter eigentlich gesund ist. Diese Auffassung vertrat gestern vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg der zuständige Generalanwalt Cosmas in dem deuts...

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Handelsblatt
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 31.01.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.216 Lohnfortzahlung
331.817 Krankenstand
368.42 Krankenversicherung (SV)
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
Deutschland
Italien
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Ablageschlagwort: 331.216 Lohnfortzahlung Dokument Nr. A-864499 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage