Sittenwidrige Bürgschaft von Ehegatten : Bundesgerichtshof bestätigt seine Rechtsprechung / BGH IX ZR 222/94 v.2.11.1995

Die Bürgschaft eines Ehegatten, die seine Leistungsfähigkeit weit übersteigt, ist in der Regel dann sittenwidrig, wenn das Darlehen für den Geschäftsbetrieb des anderen Partners bereits zum Grossteil ausgezahlt ist und dadurch eine besondere Zwangslage ausgenutzt wird.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 17.01.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.468 Bürgschaft
392.5 Ehepartner
336.77 Kredit
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 347.468 Bürgschaft Dokument Nr. A-862795 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage