Entgeltanspruch von arbeitnehmerähnlichen Personen : OGH 9 Ob A 48, 1008/95 v.26.4.1995

Par.1152 ABGB ist nach seinem Wortlaut nur dann anwendbar, wenn der (Arbeits- oder Werk-)Vertrag selbst keine Entgeltvereinbarung enthält. Haben hingegen die Parteien eine Vereinbarung über die Höhe des (Arbeits- oder Werk-)Lohnes getroffen, sind sie an diese Abrede auch dann gebunden, wenn das solc...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 16.01.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.23 Lohnform
331.116 Arbeitsvertrag
331.116 Arbeitsverhältnis
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.23 Lohnform Dokument Nr. A-862302 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage