Doppeleinkommen sollen ruhen : Arbeiterkammer will Paukenschlag bei Einführung von Ruhensbestimmungen

Als einträglichste, einfachste, leichter administrierbare und nach Lage der Dinge auch vom Verständnis der Betroffenen her machbare Variante vernimmt man deshalb die Einführung des Pensionssicherungsbeitrages.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Standard
VerfasserIn: Grömansperg, Heide
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 15.01.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Passive Person:Vranitzky, Franz
Klassifikation:368.43 Ruhensbestimmungen
368.43 Pensionsversicherung (SV)
351.83(094.5) ASVG
339.233 Einkommen
35.087.43 Beamte: Pension
061.1:331 AK
304 Sozialreform
336.72 Sparen
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Als einträglichste, einfachste, leichter administrierbare und nach Lage der Dinge auch vom Verständnis der Betroffenen her machbare Variante vernimmt man deshalb die Einführung des Pensionssicherungsbeitrages.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog