Doppeleinkommen sollen ruhen : Arbeiterkammer will Paukenschlag bei Einführung von Ruhensbestimmungen
Als einträglichste, einfachste, leichter administrierbare und nach Lage der Dinge auch vom Verständnis der Betroffenen her machbare Variante vernimmt man deshalb die Einführung des Pensionssicherungsbeitrages.
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Veröffentlicht in: | Der Standard |
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 15.01.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Passive Person: | Vranitzky, Franz
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Klassifikation: | 368.43 Ruhensbestimmungen
368.43 Pensionsversicherung (SV) 351.83(094.5) ASVG 339.233 Einkommen 35.087.43 Beamte: Pension 061.1:331 AK 304 Sozialreform 336.72 Sparen |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 368.43 Ruhensbestimmungen | Dokument Nr. A-861884 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |