Mitarbeiter sind verpflichtet, bei Gefahr zu warnen : Rechtsfallen für Manager

'Man muss die knappen Mittel neu bewerten und entsprechend einsetzen. Und die Mitarbeiter müssen mahnen, um nicht selbst in die Strafbarkeit hineinzulaufen'.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Blick durch die Wirtschaft (1995)
VerfasserIn: Adams, Heinz W
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 29.12.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:65.012.8 Unternehmenssicherheit
331.77 Angestellte, leitende
65.012.4 Unternehmensführung
658.3 Arbeitskräfte
65.012 Unternehmen: Umweltschutz
331.147 Vorschlagswesen, betriebliches
65.011.4 Wirtschaftlichkeit
343 Strafrecht
Region:Deutschland
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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