Mitarbeiter sind verpflichtet, bei Gefahr zu warnen : Rechtsfallen für Manager
'Man muss die knappen Mittel neu bewerten und entsprechend einsetzen. Und die Mitarbeiter müssen mahnen, um nicht selbst in die Strafbarkeit hineinzulaufen'.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Blick durch die Wirtschaft (1995)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 29.12.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 65.012.8 Unternehmenssicherheit
331.77 Angestellte, leitende 65.012.4 Unternehmensführung 658.3 Arbeitskräfte 65.012 Unternehmen: Umweltschutz 331.147 Vorschlagswesen, betriebliches 65.011.4 Wirtschaftlichkeit 343 Strafrecht |
Region: | Deutschland
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 65.012.8 Unternehmenssicherheit | Dokument Nr. A-861340 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |