Überstundenentlohnungsanspruch und Überstundenlöhne bei leitenden Angestellten mit Pauschalentlohnung : OLG Wien 9 Ra 111/95 v.20.10.1995

Bei Berechnung des Überstundenpauschales aus einem Pauschalgehalt, mit dem sonstige Überstunden abgegolten sein sollen, ist ein Überstundenteiler anzuwenden, der die mit dem vereinbarten Entgelt zulässig erfassten Überstunden inklusive eines 50 %igen Zuschlags umfasst.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 28.12.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunde
331.77 Angestellte, leitende
331.116 Arbeitsvertrag
34.038 Rechtsprechung
331.81(094.5) Arbeitszeitgesetz
331.116 Kollektivvertrag
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.814 Überstunde Dokument Nr. A-861031 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage