Arbeitnehmerschutz: Bestellung von verantwortlichen Beauftragten

In letzter Zeit ist es immer wieder zu Auslegungsproblmen gekommen, wer zum verantwortlichen Beauftragten bestellt werden kann und welche Funktion diese ausübt. Nun liegen dazu Verwaltungsgerichtshof-Urteile vor.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wiener Wirtschaft WHK ((1995) Nr.49)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.12.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.94 Arbeitnehmerschutz
347.56 Haftpflicht, berufliche
331.94(094.5) Arbeitsinspektionsgesetz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.94 Arbeitnehmerschutz Dokument Nr. A-860784 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage