Arbeitsrechtliches zum Tabakgesetz
Der Nichtraucherschutz des TabakG trifft letztlich nur die Arbeitnehmerschaft. Die Betroffenheit rauchender Arbeitnehmer erscheint unverhältnismässig und damit auch gleichheitswidrig.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Ecolex (6 (1995) Nr.11)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 11.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 613.84 Rauchen
331.94 Arbeitnehmerschutz 351.83 Arbeitsrecht 331.82 Arbeitsbedingungen 331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit 725.1 Gebäude, öffentliches |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 613.84 Rauchen | Dokument Nr. A-860409 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |