Arbeitsrechtliches zum Tabakgesetz

Der Nichtraucherschutz des TabakG trifft letztlich nur die Arbeitnehmerschaft. Die Betroffenheit rauchender Arbeitnehmer erscheint unverhältnismässig und damit auch gleichheitswidrig.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (6 (1995) Nr.11)
VerfasserIn: Andexlinger, Helmut
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:613.84 Rauchen
331.94 Arbeitnehmerschutz
351.83 Arbeitsrecht
331.82 Arbeitsbedingungen
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
725.1 Gebäude, öffentliches
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 613.84 Rauchen Dokument Nr. A-860409 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage