Schiedsklausel bei Vertrag zugunsten Dritter : OGH 4 Ob 533/95 v.13.6.1995
Eine Schiedsvereinbarung bindet auch den aus dem Vertrag unmittelbar berechtigten Dritten (der den Vertrag nicht unterfertigt hat). Die zwischen den Vertragsparteien getroffene Schiedsvereinbarung gilt auch für alle Streitigkeiten, die das dem Dritten im Vertrag eingeräumte Recht betreffen. § 577 Ab...
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Veröffentlicht in: | Ecolex (6 (1995) Nr.10)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 10.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.451 Kaufvertrag
347.918 Schiedswesen 347.4 Vertragsrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Eine Schiedsvereinbarung bindet auch den aus dem Vertrag unmittelbar berechtigten Dritten (der den Vertrag nicht unterfertigt hat). Die zwischen den Vertragsparteien getroffene Schiedsvereinbarung gilt auch für alle Streitigkeiten, die das dem Dritten im Vertrag eingeräumte Recht betreffen. § 577 Abs.3 ZPO steht dem nicht entgegen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |