Umfassende Prüfung durch Amtshaftungsgericht muss gewährleistet bleiben

Eine Bindung von UVS-Bescheiden für das Amtshaftungsverfahren scheidet nach dem Willen des Gesetzgebers aus - auch wenn das Höchstgericht anderer Meinung ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1995)
VerfasserIn: Hasberger, Michael
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 04.12.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.95 Verwaltungsgerichtsbarkeit
34.028 Verfahrensrecht
347.51:352/354 Haftung, öffentliche
351.756 Fremdenpolizei
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 351.95 Verwaltungsgerichtsbarkeit Dokument Nr. A-859809 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage