Umfassende Prüfung durch Amtshaftungsgericht muss gewährleistet bleiben
Eine Bindung von UVS-Bescheiden für das Amtshaftungsverfahren scheidet nach dem Willen des Gesetzgebers aus - auch wenn das Höchstgericht anderer Meinung ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Presse (1995)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 04.12.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.95 Verwaltungsgerichtsbarkeit
34.028 Verfahrensrecht 347.51:352/354 Haftung, öffentliche 351.756 Fremdenpolizei 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 351.95 Verwaltungsgerichtsbarkeit | Dokument Nr. A-859809 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |