Italiens unabhängige Justiz in Frage gestellt : Entscheidung des Präsidenten des Verfassungsgerichts

Im wesentlichen widerlegt die Entscheidung des Höchsten Gerichts die verbreitete Auslegung des Verfassungsartikels über die Unabhängigkeit der Richter, wonach öffentliche Ankläger, Untersuchungsrichter und Richter in gleichem Masse von der exekutiven Gewalt unabhängig sind.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Zürcher Zeitung (1995)
Ort / Verlag / Datum:Schweiz, 08.09.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.963 Staatsanwalt
347.962 Richter
342.33 Gewaltenteilung
34 Justizwesen
347.991 Verfassungsgerichtshof
Region:Italien
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