Entlassungskomplikationen nach Disziplinarerkenntnis : OGH 9 Ob A 28/95 v.29.3.1995
(ABGB § 863, § 1444) / Eine Entlassung ist auch dann noch rechtzeitig ausgesprochen, wenn nach Abschluss des Disziplinarverfahrens infolge einer zunächst unwirksamen Entlassungserklärung zwei Jahre vergehen, bevor eine korrekt rechtswirksame Entlassung ausgesprochen wurde.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1995)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 07.11.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
35.083 Dienstordnung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | (ABGB § 863, § 1444) / Eine Entlassung ist auch dann noch rechtzeitig ausgesprochen, wenn nach Abschluss des Disziplinarverfahrens infolge einer zunächst unwirksamen Entlassungserklärung zwei Jahre vergehen, bevor eine korrekt rechtswirksame Entlassung ausgesprochen wurde. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |