Entlassungskomplikationen nach Disziplinarerkenntnis : OGH 9 Ob A 28/95 v.29.3.1995

(ABGB § 863, § 1444) / Eine Entlassung ist auch dann noch rechtzeitig ausgesprochen, wenn nach Abschluss des Disziplinarverfahrens infolge einer zunächst unwirksamen Entlassungserklärung zwei Jahre vergehen, bevor eine korrekt rechtswirksame Entlassung ausgesprochen wurde.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.11.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
35.083 Dienstordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:(ABGB § 863, § 1444) / Eine Entlassung ist auch dann noch rechtzeitig ausgesprochen, wenn nach Abschluss des Disziplinarverfahrens infolge einer zunächst unwirksamen Entlassungserklärung zwei Jahre vergehen, bevor eine korrekt rechtswirksame Entlassung ausgesprochen wurde.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog