Entlassungskomplikationen nach Disziplinarerkenntnis : OGH 9 Ob A 28/95 v.29.3.1995
(ABGB § 863, § 1444) / Eine Entlassung ist auch dann noch rechtzeitig ausgesprochen, wenn nach Abschluss des Disziplinarverfahrens infolge einer zunächst unwirksamen Entlassungserklärung zwei Jahre vergehen, bevor eine korrekt rechtswirksame Entlassung ausgesprochen wurde.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1995)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 07.11.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
35.083 Dienstordnung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit | Dokument Nr. A-857821 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |