Gefahren erkennen - Gefahren vermeiden : Der oberste sicherheitstechnische Grundsatz, wonach nur die erkannte Gefahr ausgeschaltet oder minimiert werden kann, wurde erstmals im neuen 'ArbeitnehmerInnenschutzgesetz' (ASchG) verankert
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Arbeit und Wirtschaft (49 (1995) Nr.10 S.36-37)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 10.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.823 Arbeitsschutz
331.94 Arbeitnehmerschutz 341.176 Integration, europäische 061.1:331 AK 331.94 Arbeitsinspektorat 331.82 Arbeitsbedingungen 331.823 Arbeitsunfall 613.62 Berufskrankheit |
Region: | Österreich
EU |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.823 Arbeitsschutz | Dokument Nr. A-857634 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |