Gefahren erkennen - Gefahren vermeiden : Der oberste sicherheitstechnische Grundsatz, wonach nur die erkannte Gefahr ausgeschaltet oder minimiert werden kann, wurde erstmals im neuen 'ArbeitnehmerInnenschutzgesetz' (ASchG) verankert

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Arbeit und Wirtschaft (49 (1995) Nr.10 S.36-37)
VerfasserIn: Janda, Franz
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.823 Arbeitsschutz
331.94 Arbeitnehmerschutz
341.176 Integration, europäische
061.1:331 AK
331.94 Arbeitsinspektorat
331.82 Arbeitsbedingungen
331.823 Arbeitsunfall
613.62 Berufskrankheit
Region:Österreich
EU
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 331.823 Arbeitsschutz Dokument Nr. A-857634 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage