Oö. Gebührenregelung für 'Privatpatienten' gleichheitswidrig : VfGH G 248/94 v.16.3.1995

Die Patienten der Sonderklasse haben keine Möglichkeit, die Vereinbarung im Hinblick auf die sich für sie aus der Differenzverrechnung mit den Pflegegebühren ergebenden Entgeltpflichten im Rechtsweg anzugreifen. Dazu kommt, dass die Differenzverrechnung des § 43 Abs.1 letzter Satz OÖ Krankenanstalte...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (117 (1995) Nr.10 S.646-649)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.382 Krankenversicherung, private
331.2 Honorar
342.562 Gesetz: Verfassungsmässigkeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Oberösterreich
Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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