Oö. Gebührenregelung für 'Privatpatienten' gleichheitswidrig : VfGH G 248/94 v.16.3.1995
Die Patienten der Sonderklasse haben keine Möglichkeit, die Vereinbarung im Hinblick auf die sich für sie aus der Differenzverrechnung mit den Pflegegebühren ergebenden Entgeltpflichten im Rechtsweg anzugreifen. Dazu kommt, dass die Differenzverrechnung des § 43 Abs.1 letzter Satz OÖ Krankenanstalte...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristische Blätter (117 (1995) Nr.10 S.646-649)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 10.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.382 Krankenversicherung, private
331.2 Honorar 342.562 Gesetz: Verfassungsmässigkeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Oberösterreich
Österreich |
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 368.382 Krankenversicherung, private | Dokument Nr. A-857447 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |