Oö. Gebührenregelung für 'Privatpatienten' gleichheitswidrig : VfGH G 248/94 v.16.3.1995

Die Patienten der Sonderklasse haben keine Möglichkeit, die Vereinbarung im Hinblick auf die sich für sie aus der Differenzverrechnung mit den Pflegegebühren ergebenden Entgeltpflichten im Rechtsweg anzugreifen. Dazu kommt, dass die Differenzverrechnung des § 43 Abs.1 letzter Satz OÖ Krankenanstalte...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (117 (1995) Nr.10 S.646-649)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.382 Krankenversicherung, private
331.2 Honorar
342.562 Gesetz: Verfassungsmässigkeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Oberösterreich
Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Die Patienten der Sonderklasse haben keine Möglichkeit, die Vereinbarung im Hinblick auf die sich für sie aus der Differenzverrechnung mit den Pflegegebühren ergebenden Entgeltpflichten im Rechtsweg anzugreifen. Dazu kommt, dass die Differenzverrechnung des § 43 Abs.1 letzter Satz OÖ KrankenanstaltenG aufgrund des unterschiedlichen Ansteigens der Pflegegebührensätze und der prozentuellen Steigerung der Pflegegebührensätze zu einer Erhöhung der Entgeltpflichten für Sonderklassepatienten führt, die in keiner sachadäquaten Korrelation zu dem Mehraufwand der Unterbringung in der Sonderklasse steht.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog