Abmeldepflicht für Betriebsratstätigkeit : BAG 7 AZR 643/94 v.15.3.1995

Bei der Abmeldung für die Erledigung von Betriebsratsaufgaben hat das Betriebsratsmitglied dem Arbeitgeber Ort und voraussichtliche Dauer der beabsichtigten Betriebsratstätigkeit mitzuteilen. Angaben auch zur Art der Betriebsratstätigkeit können nicht verlangt werden / Für die gesetzlichen Vorausset...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (50 (1995) Nr.34)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 24.08.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.152 Betriebsrat
331.87 Arbeitsorganisation
331.216 Lohnfortzahlung
331.024.3 Arbeitsleistung
65.012.45 Unternehmensinformation
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 331.152 Betriebsrat Dokument Nr. A-857385 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage