Entziehung von Pflegegeld : OGH 10 Ob S 93/95 v.8.6.1995

(BPGG § 38 Abs.1, § 9) / Pflegegeld, das einem früheren Hilflosenzuschussbezieher ohne weitere Prüfung der Voraussetzungen durch Überleitung rechtskräftig zuerkannt wurde, kann entzogen werden, wenn der tatsächliche Pflegebedarf auf weniger als 50 Stunden monatlich herabgesunken ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 31.10.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.42 Pflegeversicherung (SV)
368.4.025.8 Versicherungsleistung (SV)
362.53 Hilflosenzuschuss
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.42 Pflegeversicherung (SV) Dokument Nr. A-857243 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage