Heranziehung von Hausgehilfen zu Hausbesorgerarbeiten : OGH 9 Ob A 215/94 v.16.11.1994

Wird eine Hausgehilfin auch zu Hausbesorgerarbeiten herangezogen, geniesst sie auch bezüglich ihrer Dienstwohnung den besonderen Kündigungsschutz.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 04.08.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:647.25 Hausangestellte
331.024.3 Arbeitsleistung
647.213 Hausbesorger
331.135 Kündigungsschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 647.25 Hausangestellte Dokument Nr. A-855338 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage