Kündigungszugang im Krankenstand : OGH 9 Ob A 93/95 v.23.8.1995 in Bestätigung von OLG Innsbruck 5 Ra 26/95 v.7.3.1995

(ABGB § 862a, AngG § 20 Abs.3) / Eine mit eingeschriebenem Brief übermittelte Kündigung geht mit Beginn der Abholungsmöglichkeit beim Hinterlegungspostamt auch dann zu, wenn der Zustellversuch deshalb missglückt ist, weil der Arbeitnehmer krankheitsbedingt das Bett hüten musste.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 29.09.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
656.8 Post
331.817 Krankenstand
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:(ABGB § 862a, AngG § 20 Abs.3) / Eine mit eingeschriebenem Brief übermittelte Kündigung geht mit Beginn der Abholungsmöglichkeit beim Hinterlegungspostamt auch dann zu, wenn der Zustellversuch deshalb missglückt ist, weil der Arbeitnehmer krankheitsbedingt das Bett hüten musste.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog