Kündigungszugang im Krankenstand : OGH 9 Ob A 93/95 v.23.8.1995 in Bestätigung von OLG Innsbruck 5 Ra 26/95 v.7.3.1995
(ABGB § 862a, AngG § 20 Abs.3) / Eine mit eingeschriebenem Brief übermittelte Kündigung geht mit Beginn der Abholungsmöglichkeit beim Hinterlegungspostamt auch dann zu, wenn der Zustellversuch deshalb missglückt ist, weil der Arbeitnehmer krankheitsbedingt das Bett hüten musste.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1995)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 29.09.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
656.8 Post 331.817 Krankenstand 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit | Dokument Nr. A-854806 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |