Überstundenverweigerung wegen Nebenbeschäftigung : OGH 9 Ob A 63/95 v.10.5.1995

GewO § 82 lit.f, lit.e, AZG § 6 Abs.2 / Ohne vertragliche Verpflichtung zur Überstundenarbeit und ohne Betriebsnotstand stellt die Weigerung, Überstunden zu leisten, auch dann keinen Entlassungsgrund dar, wenn diese wegen einer Nebenbeschäftigung des Arbeitnehmers erfolgt ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (Nr.4682)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 19.09.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunde
331.142 Nebenerwerb
331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.814 Überstunde Dokument Nr. A-854072 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage