Überstundenverweigerung wegen Nebenbeschäftigung : OGH 9 Ob A 63/95 v.10.5.1995
GewO § 82 lit.f, lit.e, AZG § 6 Abs.2 / Ohne vertragliche Verpflichtung zur Überstundenarbeit und ohne Betriebsnotstand stellt die Weigerung, Überstunden zu leisten, auch dann keinen Entlassungsgrund dar, wenn diese wegen einer Nebenbeschäftigung des Arbeitnehmers erfolgt ist.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (Nr.4682)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 19.09.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.814 Überstunde
331.142 Nebenerwerb 331.13 Entlassung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Der vorliegende Titel ist in den folgenden Bestand integriert:
ARD Betriebsdienst (Nr.4682)
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