Weihnachtsgeld auch bei Jobs vom Sozialamt : 9 AZR 269/94

Dies hat jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Blick auf den im Arbeitsrecht verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz entschieden. Danach ist es unzulässig, einzelne Beschäftigte oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund schlechter zu stellen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Rundschau (1995)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 20.09.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.225 Sonderzahlung
331.116 Arbeitsverhältnis
331.61 Arbeitsmarktförderung
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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