Beitragsgrundlage bei Nettolohnvereinbarung : VGH 94/08/0165 v.16.5.1995
Bei einer Nettolohnvereinbarung, bei der der Dienstgeber auch den Dienstnehmeranteil an den SV-Beiträgen trägt, erhöht sich lediglich die Beitragsgrundlage einmal um den Dienstnehmeranteil, nicht aber der Anspruchslohn um die fortgesetzt erhöhte Beitragsgrundlage.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1995)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 08.09.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.4.025 Sozialversicherung: Beitrag
331.215.63 Nettolohn 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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