KV-Verlängerung und einzelvertragliche Verfallfristen : OGH 9 Ob A 20/95 v.12.4.1995

(ABGB § 1486) / Kollektivvertragliche Entgeltansprüche verjähren bei Nichtbekanntgabe der Einstufung nach dem KV für Handelsangestellte erst nach drei Jahren. Einzelvertragliche Verfallsabreden sind unwirksam.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 13.09.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Kollektivvertrag
347.439 Verjährung
331.116 Arbeitsvertrag
331.2 Gehalt
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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