KV-Verlängerung und einzelvertragliche Verfallfristen : OGH 9 Ob A 20/95 v.12.4.1995
(ABGB § 1486) / Kollektivvertragliche Entgeltansprüche verjähren bei Nichtbekanntgabe der Einstufung nach dem KV für Handelsangestellte erst nach drei Jahren. Einzelvertragliche Verfallsabreden sind unwirksam.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1995)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 13.09.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Kollektivvertrag
347.439 Verjährung 331.116 Arbeitsvertrag 331.2 Gehalt 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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