KV-Verlängerung und einzelvertragliche Verfallfristen : OGH 9 Ob A 20/95 v.12.4.1995
(ABGB § 1486) / Kollektivvertragliche Entgeltansprüche verjähren bei Nichtbekanntgabe der Einstufung nach dem KV für Handelsangestellte erst nach drei Jahren. Einzelvertragliche Verfallsabreden sind unwirksam.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1995)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 13.09.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Kollektivvertrag
347.439 Verjährung 331.116 Arbeitsvertrag 331.2 Gehalt 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
---|---|---|---|
Ablageschlagwort: 331.116 Kollektivvertrag | Dokument Nr. A-853585 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |