Formularmässige Führung von Arbeitszeitaufzeichnungen : VGH 93/18/0114 v.9.3.1995

Ein Arbeitgeber kann sich hinsichtlich der Erfüllung seiner Pflicht zur Führung von Arbeitszeitaufzeichnungen nicht darauf berufen, dass er weitverbreitete Formulare verwendet.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.09.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
65.012.45 Unternehmensinformation
331.14 Arbeitsordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.81 Arbeitszeit Dokument Nr. A-852959 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage