Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten bei Definitivstellung : OLG Wien 9 Ra 19/95 v.22.5.1995

(AZG § 19c Abs.6) / Werden Zeiten von Teilzeitarbeit bei Beurteilung der Voraussetzungen für eine Definitivstellung bloss im aliquoten Ausmass berücksichtigt, verstösst dies gegen das Benachteiligungsverbot des § 19c Abs.6 AZG.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.09.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.811 Teilzeitarbeit
331.124 Arbeitnehmer: Einstufung
331.81(094.5) Arbeitszeitgesetz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.811 Teilzeitarbeit Dokument Nr. A-852682 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage