Leitende Angestellteneigenschaft im Sinne des ArbIG : VGH 94/02/0470 v.7.4.1995
(ArbIG § 23, VStG § 9 Abs.4) / Leitende Angestellteneigenschaft im Sinne des ArbIG ist nicht mit den korrespondierenden Begriffen des AZG und des ARG gleichzusetzen und verlangt keinen Einfluss auf die Unternehmensführung, sondern stellt auf die innerbetrieblichen Befugnisse ab, die es ermöglichen m...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1995)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.09.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.77 Angestellte, leitende
331.94(094.5) Arbeitsinspektionsgesetz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | (ArbIG § 23, VStG § 9 Abs.4) / Leitende Angestellteneigenschaft im Sinne des ArbIG ist nicht mit den korrespondierenden Begriffen des AZG und des ARG gleichzusetzen und verlangt keinen Einfluss auf die Unternehmensführung, sondern stellt auf die innerbetrieblichen Befugnisse ab, die es ermöglichen müssen, in einem spezifischen Bereich Leitfunktion ausüben zu können. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |