Leitende Angestellteneigenschaft im Sinne des ArbIG : VGH 94/02/0470 v.7.4.1995

(ArbIG § 23, VStG § 9 Abs.4) / Leitende Angestellteneigenschaft im Sinne des ArbIG ist nicht mit den korrespondierenden Begriffen des AZG und des ARG gleichzusetzen und verlangt keinen Einfluss auf die Unternehmensführung, sondern stellt auf die innerbetrieblichen Befugnisse ab, die es ermöglichen m...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.09.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.77 Angestellte, leitende
331.94(094.5) Arbeitsinspektionsgesetz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.77 Angestellte, leitende Dokument Nr. A-852678 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage