Prozessbürgschaften von Banken aus EU-Mitgliedstaaten : Ausländische Grossbank als tauglicher Bürge / OLG Hamburg 5 U 118/93 v.4.5.1995

Eine ausländische (hier: schwedische) Grossbank ist jedenfalls tauglicher Bürge im Sinne von § 108 Abs.1 ZPO, wenn sie sich in der Bürgschaftsurkunde der Geltung deutschen Rechtes und der internationalen Zuständigkeit eines deutschen Gerichtes unterwirft sowie einen in Deutschland ansässigen Zustell...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäisches Wirtschafts-& Steuerrecht (6 (1995) Nr.8 S.280-282)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 08.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.468 Bürgschaft
336.71 Bank
347.9 Zivilprozessordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 347.468 Bürgschaft Dokument Nr. A-852094 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage