Prozessbürgschaften von Banken aus EU-Mitgliedstaaten : Ausländische Grossbank als tauglicher Bürge / OLG Hamburg 5 U 118/93 v.4.5.1995
Eine ausländische (hier: schwedische) Grossbank ist jedenfalls tauglicher Bürge im Sinne von § 108 Abs.1 ZPO, wenn sie sich in der Bürgschaftsurkunde der Geltung deutschen Rechtes und der internationalen Zuständigkeit eines deutschen Gerichtes unterwirft sowie einen in Deutschland ansässigen Zustell...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Europäisches Wirtschafts-& Steuerrecht (6 (1995) Nr.8 S.280-282)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 08.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.468 Bürgschaft
336.71 Bank 347.9 Zivilprozessordnung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.468 Bürgschaft | Dokument Nr. A-852094 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |