Härten durch Änderung der Pensionsbemessungsgrundlage : OGH 10 Ob S 48/95 v.28.3.1995

(ASVG § 238 Abs.2) / Dass für eine Änderung des Pensionssystems keine Rückwirkung vorgesehen wurde, macht die Neuregelung auch dann nicht gleichheitswidrig, wenn sie im Einzelfall Härten begründet.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 08.08.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.43 Pensionsversicherung (SV)
342.722 Gleichheit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Bitte loggen Sie sich zuerst ein