Härten durch Änderung der Pensionsbemessungsgrundlage : OGH 10 Ob S 48/95 v.28.3.1995

(ASVG § 238 Abs.2) / Dass für eine Änderung des Pensionssystems keine Rückwirkung vorgesehen wurde, macht die Neuregelung auch dann nicht gleichheitswidrig, wenn sie im Einzelfall Härten begründet.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 08.08.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.43 Pensionsversicherung (SV)
342.722 Gleichheit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.43 Pensionsversicherung (SV) Dokument Nr. A-851797 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage