Härten durch Änderung der Pensionsbemessungsgrundlage : OGH 10 Ob S 48/95 v.28.3.1995
(ASVG § 238 Abs.2) / Dass für eine Änderung des Pensionssystems keine Rückwirkung vorgesehen wurde, macht die Neuregelung auch dann nicht gleichheitswidrig, wenn sie im Einzelfall Härten begründet.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1995)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 08.08.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.43 Pensionsversicherung (SV)
342.722 Gleichheit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | (ASVG § 238 Abs.2) / Dass für eine Änderung des Pensionssystems keine Rückwirkung vorgesehen wurde, macht die Neuregelung auch dann nicht gleichheitswidrig, wenn sie im Einzelfall Härten begründet. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |