Provision für die Vermittlung eines eigenen Objekts? : OGH 5 Ob 534/94 v.30.8.1994

Ein Immobilienmakler hat für die 'Vermittlung' eines Mietvertrags mit sich selbst keine Provisions-, Aufwandersatz-oder sonstige Ansprüche.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (6 (1995) Nr.7)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.778.56-052.5 Makler: Wohnung
331.2 Honorar
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 351.778.56-052.5 Makler: Wohnung Dokument Nr. A-851592 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage