Umweltstrafrecht: das Risiko des Entsorgungspflichtigen bei der Beauftragung ungeeigneter Dritter

In Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung sind die Abfallbeseitigungsdelikte nach zutreffendem Verständnis keine Tätigkeits-, sondern vielmehr Erfolgsdelikte, die jede Verursachung eines illegalen Beseitigungserfolges als tatbestandsmässige Handlung erfassen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Monatsschrift für Deutsches Recht (49 (1995) Nr.8 S.757-761)
VerfasserIn: Hecker, Bernd
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 08.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.78 Umweltstrafrecht
347.51 Haftpflicht
343.222 Verschulden: Strafrecht
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 343.78 Umweltstrafrecht Dokument Nr. A-851437 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage