Umweltstrafrecht: das Risiko des Entsorgungspflichtigen bei der Beauftragung ungeeigneter Dritter
In Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung sind die Abfallbeseitigungsdelikte nach zutreffendem Verständnis keine Tätigkeits-, sondern vielmehr Erfolgsdelikte, die jede Verursachung eines illegalen Beseitigungserfolges als tatbestandsmässige Handlung erfassen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Monatsschrift für Deutsches Recht (49 (1995) Nr.8 S.757-761)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 08.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 343.78 Umweltstrafrecht
347.51 Haftpflicht 343.222 Verschulden: Strafrecht |
Region: | Deutschland
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 343.78 Umweltstrafrecht | Dokument Nr. A-851437 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |