Kürzung des Arbeitslosengeldes um Solidarzuschlag zulässig : Bundessozialgericht / DGB will Urteil nicht akzeptieren / AZ.: 7 RAr 28/95

Das Ministerium habe seine Kompetenzen nicht überschritten, und der Solidaritätszuschlag sei durchaus als 'gewöhnlich anfallender Abzug' anzusehen, auch wenn er möglicherweise später einmal gestrichen werde, hiess es in der Urteilsbegründung.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Handelsblatt (1995)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 04.08.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
336.2 Abgabe
331.881 DGB
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Bitte loggen Sie sich zuerst ein