Kürzung des Arbeitslosengeldes um Solidarzuschlag zulässig : Bundessozialgericht / DGB will Urteil nicht akzeptieren / AZ.: 7 RAr 28/95
Das Ministerium habe seine Kompetenzen nicht überschritten, und der Solidaritätszuschlag sei durchaus als 'gewöhnlich anfallender Abzug' anzusehen, auch wenn er möglicherweise später einmal gestrichen werde, hiess es in der Urteilsbegründung.
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Veröffentlicht in: | Handelsblatt (1995)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 04.08.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
336.2 Abgabe 331.881 DGB 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV) | Dokument Nr. A-851409 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |