Kürzung des Arbeitslosengeldes um Solidarzuschlag zulässig : Bundessozialgericht / DGB will Urteil nicht akzeptieren / AZ.: 7 RAr 28/95

Das Ministerium habe seine Kompetenzen nicht überschritten, und der Solidaritätszuschlag sei durchaus als 'gewöhnlich anfallender Abzug' anzusehen, auch wenn er möglicherweise später einmal gestrichen werde, hiess es in der Urteilsbegründung.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Handelsblatt (1995)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 04.08.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
336.2 Abgabe
331.881 DGB
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV) Dokument Nr. A-851409 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage