Ungleichbehandlung wegen Unzufriedenheit : OLG Wien 32 Ra 195/94 v.27.2.1995 in Bestätigung von ASG Wien 28 Cga 20/94 d v.8.4.1994
(ABGB § 1154) / Unzufriedenheit ist kein Kriterium für die Ungleichbehandlung eines Arbeitnehmers. Die Gewährung eines 15.Gehaltes kann nicht von der Zufriedenheit der Geschäftsführung mit der Leistung des jeweiligen Arbeitnehmers abhängig gemacht werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1995)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 14.07.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.225 Prämie
331.022.3 Arbeitsfreude 331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.225 Prämie | Dokument Nr. A-851137 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |