Ungleichbehandlung wegen Unzufriedenheit : OLG Wien 32 Ra 195/94 v.27.2.1995 in Bestätigung von ASG Wien 28 Cga 20/94 d v.8.4.1994

(ABGB § 1154) / Unzufriedenheit ist kein Kriterium für die Ungleichbehandlung eines Arbeitnehmers. Die Gewährung eines 15.Gehaltes kann nicht von der Zufriedenheit der Geschäftsführung mit der Leistung des jeweiligen Arbeitnehmers abhängig gemacht werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 14.07.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.225 Prämie
331.022.3 Arbeitsfreude
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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