Schwarzseher: Suchen, aber kein Durchsuchen

Die Fernmeldebehörde hat das Recht, Wohnungen zur Kontrolle zu betreten. Wer den Zutritt verweigert, kann ebenso bestraft werden wie derjenige, der ohne Rundfunkbewilligung fernsieht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1995)
VerfasserIn: Kommenda, Benedikt
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 29.05.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:654.19 ORF
336.28 Gebühr
34.09 Rechtsprobleme
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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