Handlanger im kranken System

Ob bei der Polizei, beim Bundesheer oder bei Gesundheitsbehörden - für Amtsärzte gilt das medizinische Paragraphenwerk nicht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Salzburger Nachrichten (1995)
VerfasserIn: Leimüller, Gertraud
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 15.07.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:614.23 Arzt
323.269 Illegalität
614.23 Amtsarzt
343.353 Amtsmissbrauch
061.1:614.2 Ärztekammer
616.89 Psychiatrie
343.81 Strafanstalt
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Ob bei der Polizei, beim Bundesheer oder bei Gesundheitsbehörden - für Amtsärzte gilt das medizinische Paragraphenwerk nicht.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog