Handlanger im kranken System

Ob bei der Polizei, beim Bundesheer oder bei Gesundheitsbehörden - für Amtsärzte gilt das medizinische Paragraphenwerk nicht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Salzburger Nachrichten (1995)
VerfasserIn: Leimüller, Gertraud
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 15.07.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:614.23 Arzt
323.269 Illegalität
614.23 Amtsarzt
343.353 Amtsmissbrauch
061.1:614.2 Ärztekammer
616.89 Psychiatrie
343.81 Strafanstalt
Region:Österreich
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